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Sie haben Fragen zu unseren Modulen, dem Transport oder zu Preisen? Unter anfragen@kickertischverleih.de oder +49 174 4077766 steht Ihnen unser Team gern beratend zur Seite.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Kickertischverleih Brose GmbH, Philipsstraße 4, 20099 Hamburg (“der Verwender”).

Diese AGB sind ausdrücklicher Bestandteil jeden Geschäftes zwischen der Kickertischverleih Brose GmbH und einem Mieter. Die AGB sollten bereits bei einer Buchungsanfrage zur Kenntnis genommen werden und sind zwingend Bestandteil eines jeden Verleih-Vertrags. Eventuell entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines Geschäftspartners haben für das Verleih-Geschäft keine Gültigkeit.

1. Geschäftsgegenstand

Der Verwender verleiht Kickertische, Torwände, Tischtennisplatten und weitere Eventartikel, sowie zur Benutzung der Gerätschaften erforderliches Material an Privatpersonen, wie auch an juristische Personen.

Darüber hinaus bietet der Verwender Dienstleistungen im Bereich des Ausrichtens und Betreuens von Events (Messen, Kickerturniere u.ä.) sowie „Show“-Auftritte professioneller Tischfussballspieler an.

2.1. Angebote

Alle Angebote sind unverbindlich in Bezug auf Liefermöglichkeit, Verfügbarkeit, Design und Technik.

2.2. Angebotsgültigkeit

Angebote haben eine Preis- und Konditionsgültigkeit von 10 Tagen.

2.3. Buchung

Die Buchung kann schriftlich, in Textform oder fernmündlich erfolgen und wird nach Eingang beim Verwender als Angebot gegenüber dem Verwender gültig. 

2.4. Zustandekommen von Verträgen

Angebote des Verwenders sind stets im Rahmen der vorbezeichneten Ziffern unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit erklärter Vertragsannahme (in Form von Übersendung einer zu unterschreibenden Auftragsbestätigung) durch den Verwender oder durch Ausführung der Lieferung bzw. Abholung zu Stande. Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen sowie die Berichtigung von Schreib-, Druck- und Rechenfehlern und Irrtümer bleiben vorbehalten. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zum Auftrag bedürfen der Textform und sind nur gültig, wenn der Verwender sie entsprechend bestätigt.

3.1. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Lager des Verwenders (Hamburg) auf dessen Gefahr. Frachtkosten werden dem Mieter nach der gültigen Preisliste bzw. nach den vereinbarten Konditionen berechnet. Bei eigener Abholung der Mietsache ist Gefahrenübergang und Leistungsort das Lager des Verwenders. 

3.2. Liefertermin

Die bestellte Ware wird zum vereinbarten Liefertermin angeliefert. Für einen freien Zugang bzw. Anfahrt zu der Lieferstelle wird der Mieter Sorge tragen und ggf. entsprechende Ausweise und Papiere bereitstellen. Anfallende Wartezeiten, welche der Verwender aufgrund einer Verletzung der vorstehenden Pflichten erleidet, werden mit EUR 35,00 netto pro Stunde in Rechnung gestellt. Soweit feste Liefertermine vereinbart worden sind, besteht für den Verwender eine Nachfrist von 2 Stunden.

3.3. Lieferverzug

Ist eine Auslieferung nicht möglich, da das Mietgut durch eine Vorvermietung nicht einsatzfähig ist, dass Mietgut wirtschaftlich oder tatsächlich untergegangen ist, die Nachfrist von 2 Stunden verstrichen ist und das Mietgut nicht mehr benötigt wird oder durch Unfall, Stau, Fahrzeug– oder Transportschäden die Lieferung verzögert oder vereitelt wird, steht dem Mieter eine max. Entschädigung von 25 % des Mietpreises zu. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit oder einer Haftung des Verwenders für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Verursachung sonstiger Schäden.

4.1. Geräteüberlassung

Der Mieter hat unmittelbar nach Empfang der Geräte diese auf Unversehrtheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Er verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit dem Mietgegenstand. Er haftet für aufkommende Schäden oder Diebstahl. Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Nicht zurückgegebenes oder verlorenes Zubehör wird dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Der Verwender stellt dem Mieter das Gerät zur freien und pfleglichen Benutzung. Veränderungen und Umbauten sind nicht zulässig. Werbeanbringungen sind nur erlaubt, wenn sich diese ohne Beschädigung und rückstandslos entfernen lassen. Diese Arbeiten sind vom Mieter auszuführen. Müssen die Arbeiten nachträglich vom Verwender vorgenommen werden, werden diese mit EUR 35,00 netto je Stunde berechnet.

4.2. Benutzung der Geräte – Haftung des Verwenders

Die Benutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Ansprüche gegen den Verwender sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit oder einer Haftung des Verwenders für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Verursachung sonstiger Schäden. Eine entsprechende Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung schließt der Mieter auf eigene Rechnung ab.

4.3. Haftung des Mieters

Für Brand, Diebstahl, Sachbeschädigung und sonstiger Schäden an den Mietgegenständen haftet der Mieter in vollem Umfang. Bei Totalschaden fällt eine Ersatzleistung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes an. Bei Unmöglichkeit der Weitervermietung der Geräte haftet der Mieter dem Verwender gegenüber auf Schadensersatz. Auf Verlangen kann der Verwender eine angemessene Kaution/Sicherheitsleistung verlangen.

4.4. Anforderungen / Maße

Der Mieter garantiert die erforderlichen Maße und sonstigen Angaben, welche vom Verwender für einen reibungslosen Ablauf gefordert werden, einzuhalten. Hierzu gehören insbesondere Stromlieferung, Berücksichtigung der Maße, Gewichte, Aufstellorte, u.ä.. Eine Aufstellgenehmigung wird ggf. vom Mieter eingeholt. Der Mieter sorgt für Schutz der Mietgegenstände vor äußeren Einflüssen.

4.5. Funktionsgarantie

Bei technischen Schäden oder Problemen, welche der Mieter nicht mit den beigefügten Materialien und Unterlagen beheben kann, steht ihm zeitweise eine telefonische Unterstützung zur Verfügung. Diese ist während der Anmietzeit erreichbar. Der Mieter hat diesen Service in Anspruch zu nehmen, einen Anspruch auf Technikereinsatz vor Ort hat der Mieter nicht. Entstehende Kosten durch falsche Benutzung bzw. Bedienung oder sonstiger Schäden, welcher der Verwender nicht zu verantworten hat, gehen zu Lasten des Mieters. Im Falle eines Geräteausfalles aufgrund eines Verschuldens des Verwenders wird dem Mieter, unter Berücksichtigung der o.g. Punkte, ein Preisnachlass gewährt. Anspruch auf eine Ersatzlieferung besteht  nicht, kann jedoch vom Verwender nach obig bezeichneter Rücksprache vorgenommen werden.

4.6. Mängelrügen

Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen bzw. -leistungen sind dem Verwender unverzüglich nach Erhalt der Lieferung telefonisch mitzuteilen. Der Mieter überprüft daher sofort nach Erhalt die Geräte auf Unversehrtheit und Vollständigkeit. Dem Verwender ist im Falle von Mängeln Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter die sofortige Benachrichtigung des Verwenders per Telefon über etwaige Mängel, so sind Ansprüche des Mieters auf Minderung, Rücktritt, Aufwendungsersatz oder Schadenersatz ausgeschlossen.

4.7. Personal

Der Verwender stellt kein Bedienungspersonal oder Moderator, es sei denn, dass dieses ausdrücklich vereinbart und Umfang des Mietvertrages oder anderweitiger vertraglicher Vereinbarungen ist.

5.1. Zahlungsbedingungen

Mietrechnungen sind innerhalb der Zahlungsfrist sofort zu begleichen. Dies gilt insbesondere für Anzahlungen auf die Anmietung. Zahlungen haben bar oder per Überweisung nach Rechnungsstellung zu erfolgen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich mit dem Mieter schriftlich vereinbart worden ist. Skontoabzug oder ein Abzug aus sonstigen Gründen ist ohne vorherige Vereinbarung in Schriftform unzulässig. Die Abtretung von Forderungen gegen Dritte und Wechselgeschäfte sind unzulässig. Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen des Verwenders sind gewerblichen Mietern nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

5.2. Pfandrecht

Das gelieferte Mietgut bleibt Eigentum des Verwenders. Es darf weder verpfändet noch als Sicherheitsleistung eingebracht werden. Ein Zurückbehaltungsrecht von Dritten ist, gleich aus welchem Grund, nicht zulässig. Auf Verlangen ist das Mietgut an den Verwender sofort herauszugeben.

6. Stornokosten

Wird die telefonische, schriftliche oder textmäßige (Fax und e-Mail) Bestellung oder der Mietvertrag vom Mieter storniert, werden folgende Kosten berechnet:

- bis 14 Tage vor Lieferung / Buchungstag 50 % des Auftragswertes,

- bis 7 Tage vor Lieferung / Buchungstag 70 % des Auftragswertes,

- ab 6 Tage vor der Lieferung / Buchungstag wird der volle Auftragswert berechnet.

Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände durch den Kunden entsteht kein Anspruch auf eine teilweise Erstattung des Mietpreises. Vielmehr bleibt der Mietpreis für den gesamten Mietzeitraum gültig, für den sich der Kunde die Mietgegenstände ursprünglich reserviert hat.

7.1. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

7.2. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hamburg, soweit die Mieter bzw. Auftraggeber Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.